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FAQ - Fragen rund um die Medienproduktion

An dieser Stelle veröffentlichen wir sukzessive Fragen, die regelmäßig an uns gerichtet werden und damit möglicherweise auch für Ihre Produktion relevant sind!

FAQ - GEMA

Ich bin kein GEMA Mitglied, das von mir veröffentlichte Material ist gemafrei und ich will mit dem Verein nichts zu tun haben. Muss ich trotzdem eine Freistellung der GEMA vorlegen?

Eindeutig: ja! Und ebenso eindeutig: leider! Wir haben da auch nichts von außer Arbeit, für die uns die GEMA nicht einmal entlohnt. Unabhängig vom Inhalt und von der Art der Produktion (reguläre VÖ, Veröffentlichung ausschließlich zur Promotion, Musik nur im Hintergrund zu hören bei einem Hörbuch etc.) muss ausnahmslos JEDE Produktion mit Musik bei der GEMA angemeldet werden. Das heißt aber nicht, dass dadurch Kosten entstehen! Ist der Inhalt gemafrei ist das Prozedere zwar nervig, aber kostenlos. Weiter Infos finden Sie auf unserer Seite zum Thema GEMA Freistellung.

Ich will aber auf keinen Fall GEMA Mitglied werden!

Durch die Meldung einer Veröffentlichung werden Sie kein GEMA Mitglied, ebenso wenig wird Ihre Musik fortan von der GEMA verwertet. Die GEMA prüft nur, ob eventuell von ihr (der GEMA) verwaltetes Material von Ihnen veröffentlicht wird oder nicht.

Mir liegt ein Dokument des Urhebers der zu veröffentlichenden Musik vor, in welchem dieser erklärt, dass die Musik gemafrei ist. Genügt dies, so dass auf die Lizensierung bei der GEMA verzichtet werden kann?

Nein! Die GEMA will das selbst prüfen, ein solcher Nachweis genügt leider nicht, auch wenn er oft, z.B. von Soundlibraries, verwendet wird.

Die Veröffentlichung erfolgt als Kleinauflage bzw. auf Rohlingen. Ist dadurch eine GEMA Freistellung entbehrlich?

Nein! Unabhängig von der Auflage und der Art des Trägermediums ist immer eine GEMA Freistellung für eine Veröffentlichung erforderlich.

Das hat mein altes Presswerk aber anders gehandhabt, dort musste ich keine Freistellung vorlegen!

Interessant! Aber illegal. Und im Zweifel zu Ihren Lasten!!

Ich bin Mitglied eines Verbandes, der einen Rahmenvertrag mit der GEMA hat. Gilt das Vorgenannte für mich auch?

Auch Sie benötigen eine GEMA Freistellung. Allerdings wird das über Ihre Mitgliedsnummer abgerechnet, z.B. wenn Sie Mitglied des VUT sind. Uns genügt in einem solchen Fall die Mitgliedsnummer, sofern der Verband einen Rahmenvertrag mit der GEMA hat, der die Veröffentlichung von Bild- und Tonträgern anbelangt.

Puh. Klingt alles sehr kompliziert. Können Sie das nicht für mich erledigen?

Gerne! Es klingt zwar komplizierter, als es letztlich ist, wir erledigen die Formalitäten aber sehr gerne für Sie!

FAQ - Premaster

Welche Bearbeitung nehmen Sie beim Premaster vor?

Keine! Ein Premaster wird grundsätzlich 1:1 vervielfältigt. Wir prüfen lediglich, ob es den technischen Anforderungen des jeweiligen Mediums genügt. Eine Bearbeitung Ihres Materials findet nicht statt - es sei denn, Sie wünschen dies! Wenn wir beispielsweise ISRC Codes und anderen CD Text in Ihre CD Premaster implementieren sollen können wir dies gerne tun. Hierzu bedarf es aber einer expliziten Beauftragung durch Sie - ohne ausdrückliche Anweisung manipulieren wir Ihr Material selbstverständlich nicht!

Wie kann ich das zu vervielfältigende Material anliefern?

Das zu vervielfältigende Material nennen wir Premaster. Sie können es auf einem Datenträger postalisch an uns senden oder uns online als Image übertragen. Nähere Informationen finden Sie in unseren Spezifikationen:

Kann ich auch einzelne Dateien übertragen?

Ja! Das können Sie auch, einzelne Dateien sind aber kein Premaster, welches 1:1 vervielfältigt werden könnte. Wenn Sie möchten können wir aus Ihren einzelnen Dateien ein Premaster erstellen.

Kann ich für eine Audio CD auch MP3 Dateien schicken?

Ja! MP3 Dateien sind ebenso wie andere komprimierte Dateien das, was ihr Name schon ausdrückt: Dateien. Eine CD mit solchen Dateien wäre eine CD-ROM, keine CD Audio. Eine CD-ROM ist nicht mit jedem Abspielgerät kompatibel. Wenn Sie uns einzelne MP3 Dateien schicken und eine CD Audio wünschen müssten wir die MP3 Dateien zunächst in das CD Audio Format konvertieren. Zudem müssten wir daraus ein Premaster erstellen (vgl. vorherige Frage!). Aber möglich ist alles - sofern gewünscht.

Nehmen Sie auch andere Vorlagen als diejenigen, die in den Spezifikationen aufgelistet sind, als Premaster an?

Das kann gut möglich sein - bitte fragen Sie das jeweilige Format aber zunächst bei uns an, ehe Sie es erstellen (lassen) bzw. uns schicken. Wir prüfen das dann und teilen Ihnen mit, ob wir mit dem Format zuverlässig arbeiten können.

Ich habe eine gepresste CD/DVD/Blu-ray aus einer Vorauflage. Kann diese als Premaster verwendet werden?

Ja! Sofern darauf kein Kopierschutz enthalten ist. Bei einer Blu-ray Pressung ist immer ein Kopierschutz enthalten. Eine solche Blu-rayist folglich nicht als Premaster geeignet.

Prüfen Sie das Premaster vor Beginn der Vervielfältigung?

Ja! Wir unterziehen jedes Premaster einem Premastercheck. Dieser prüft die technische Verwendbarkeit als Produktionsvorlage und die Kompatibilität mit den Spezifikationen des jeweiligen Zielmediums. Wir führen jedoch keine inhaltliche Prüfung durch! Ob der Bass verstimmt ist, der Sound optimal oder der Inhalt, den Sie uns als Premaster vorlegen, der "richtige" Inhalt ist - all das können wir nicht prüfen. Wir gehen bei inhaltlichen Dingen davon aus, dass Sie am besten wissen, was vervielfältigt werden soll und das Premaster einer entsprechenden Prüfung unterzogen haben, bevor Sie es uns schicken.

Können Sie mir das Premaster nach der Produktion zurückschicken?

Wir behalten das Premaster grundsätzlich in Verwahrung. Stellen Sie sich vor: Sie erhalten die Produktion und es tritt der - zum Glück - bei uns extrem seltene Fall ein, dass Sie die Produtkion reklamieren, weil der Inhalt nicht mit Ihrer Vorlage (dem Premaster) übereinstimmt. Die einzige Möglichkeit für uns, dies zu überprüfen, ist Ihr Premaster. Daher lagern wir dieses ein. Zudem haben wir so bei einer eventuellen Nachauflage die Möglichkeit, das eingelagerte Glasmaster (bzw. die "Mutter" bei der Vinylproduktion) vor Produktionsbeginn nochmal mit Ihrem Premaster abzugleichen. Wenn Sie aber unbedingt wollen schicken wir Ihnen das Premaster auch gerne wieder zurück.

FAQ - Grafik

Mein Grafiker hat schon mit einem anderen Presswerk gearbeitet, er erstellt die Grafiken auf Basis dieser Spezifikationen, ist das ok?

Haaalt! Jedes Presswerk und jede Druckerei hat eigene Spezifikationen, die einerseits das bestmögliche Druckergebnis unter Berücksichtigung der verwendeten Druckmaschinen, des Druckverfahrens etc. gewährleisten und andererseits auf den Workflow des jeweiligen Unternehmens abgestimmt sind und so einen möglichst kurzen Durchlauf garantieren. Wiewohl viele Punkte in den Spezifikationen in der Tat allgemein verbindlich sind und so auch bei anderen Anbietern zu finden sein werden, sind andere wesentliche Anforderungen unter Umständen abweichend von Spezifikationen anderer Unternehmen, beispielsweise die exakte Bemaßung. Sie erhalten von uns die passenden Spezifikationen nach Auftragserteilung per Mail zugesandt - bitte verwenden Sie diese beim Layout Ihrer Daten, Sie ersparen sich bzw. Ihrem Grafiker damit zusätzliche Arbeit und unnötigen Zeitverzug bei der Fertigstellung Ihres Produktes.

Einige Anforderungen in den Spezifikationen verstehe ich nicht. Kann mir jemand helfen? 

Selbstverständlich! Wir helfen Ihnen jederzeit gerne - via Mail oder Telefon.

Einige Anforderungen sind mit dem von mir verwendeten DTP Programm nicht umsetzbar. Was nun?

Kein Problem! Wir können Ihnen selbstverständlich dabei behilflich sein, Ihr Material druckfertig zu machen. Melden Sie sich einfach bei uns!

oomoxx hat mir korrigierte Druckdaten zur Freigabe zugeschickt. Ich erteile die Freigabe unter der Voraussetzung,
das alles so aussehen wird, wie ich mir das vorstelle.

Das ist etwas schwierig - nicht zuletzt deshalb, weil wir nicht wissen, wie Sie sich das Druckergebnis vorstellen! Wir können nur das drucken, was in den Druckdaten angelegt ist. Wenn Sie unsicher sind hinsichtlich des zu erwartenden Druckergebnisses, sprechen Sie uns einfach nochmal an! Farben werden zum Beispiel am Monitor, zumal dann, wenn er nicht farbkalibriert ist, oft ungenau und abweichend zum letztlichen Druckergebnis dargestellt. Hier kann man sich z.B. mit einem Proof helfen, um einen genauen Eindruck vom finalen Produkt zu erhalten. Eine Freigabe muss in jedem Fall uneingeschränkt auf die zur Freigabe vorgelegte Datei erfolgen. Sollte der Druck wider Erwarten von der Anlage der freigegebenen Druckdatei abweichen wäre das ein Fehler unsererseits.

Einige Punkte in meinen Daten entsprechend nicht Ihren Spezifikationen, die Daten sind aber dennoch druckfähig. Was nun?


Eine Abweichung zu den Spezifikationen muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass wir die betreffende Datei gar nicht drucken können. Verlangt die Spezifikation beispielsweise, dass die Auflösung bei 300dpi liegen muss, die zu druckende Datei hat aber nur 200dpi, so können wir damit natürlich trotzdem drucken. Es kann sogar sein, dass man diese Abweichung von der Spezifikation im Druckergebnis gar nicht bemerkt. Ein optimales Ergebnis können wir aber nur garantieren, wenn die Spezifikationen auch eingehalten werden. Andere Abweichungen von den Spezifikationen können dazu führen, dass die Datei nicht druckbar ist. Solche Abweichungen müssten korrigiert werden, wahlweise durch uns oder direkt von Ihnen bzw. Ihrem Grafiker.

Zu den bei Ihnen beauftragten Drucksachen wird auch noch ein anderes Produkt mit gleichem Layout produziert, allerdings andernorts. Die Farben der Produkte sollen übereinstimmen. Ist dies möglich?


Prinzipiell ja! Allerdings nicht, wenn wir das andere Produkt gar nicht kennen ;-) Sie können uns ein Proof schicken, an dem wir
uns beim Druck orientieren können. Oder Sie schicken uns das andere Produkt, sofern dieses schon existiert, wenn wir in den Druck gehen.

Sie erhalten die Druckdaten per Mail, danach ist der Grafiker 2 Wochen im Urlaub und nicht erreichbar. Die fertige Produktion benötigen wir in 10 Tagen. Ist das möglich?

Prinzipiell ja! Es ist aber relativ ungünstig, dass Ihr Grafiker für eventuelle Rückfragen nicht erreichbar ist. Manchmal bedarf es einer kleinen Korrektur der Daten oder einer Druckfreigabe, wenn wir eine Korrektur durchgeführt haben. Für solche Zwecke sollten wir die für die Grafiken verantwortliche Person immer umgehend kontaktieren können, um einen unnötigen und für Sie ärgerlichen Zeitverlust zu vermeiden.

 

 

Andere Fragen rund um die Medienproduktion finden Sie sicherlich in einem der vielen Textbeiträge auf dieser Website beantwortet. Auf den verschiedenen Seiten finden Sie vielfältige Informationen zu Themen wie CD bedrucken, DVD Verpackungen, Blu-ray pressen, Plattencover drucken, individuelle USB Sticks oder zum Vertrieb und der Promotion Ihrer Veröffentlichung. Dies und noch viel mehr finden Sie auf der Website - und was Sie hier nicht beantwortet finden klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen (Telefon: + 49 4722 9108 487) oder per Mail (info@oomoxx.de). Wir freuen uns auf Ihr Projekt und finden die für Sie beste Lösung!