[notarielle prioritätsfeststellung]
Unter einer Prioritätsfeststellung versteht man die Beurkundung der geistigen Urheberschaft an einem Werk zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese wird zumeist durch einen Notar vorgenommen, darum spricht man auch von einer notariellen Prioritätsfeststellung.
Da Rechtsanwälte in Deutschland Organ der Rechtspflege sind, ist auch die anwaltliche Prioritätsfeststellung möglich und vor Gericht anerkannt.
In der Praxis wird die Prioritätsfestellung sinnvoll, wenn man gestiges Eigentum Dritten
zugänglich macht und sichergehen will, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht selbst
die geistige Urheberschaft an dem Werk behaupten und dieses entsprechend auswerten.
Dies klingt abenteuerlich, kommt aber durchaus vor.
Kommt es zu einem solchen Fall, muss gegebenenfalls vor Gericht bewiesen werden, dass man selbst der Urheber eines Werkes war, dieses also vor dem Zeitpunkt kreiert hat, zu dem
es vorbeglich von der Gegenseite geschaffen worden ist.
Fallbeispiel: Eine Band verschickt Demoaufnahmen eigener Kompositionen an einen Produzenten. Diese meldet sich nicht, bringt aber später eines der Lieder unter seinem Namen heraus. Um die eigenen Ansprüche an dem Werk beweisen zu können, bedarf
es des Prioritätsnachweises, also des Beweises der Priorität der eigen Urheberrechtsansprüche.
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[prioritätsfeststellung: ablauf]
Dieser kann auf verschiedene Art und Weise belegt werden, ob nun per Prioritätsfeststellung oder durch Aussage von Oma Erna, die bezeugt, zum Zeitpunkt der Werkentstehung zugegen gewesen zu sein, letztlich kommt es darauf an, dass der Richter einen Nachweis für genügend beweiskräftig hält, um eindeutig Recht zu sprechen.
Unter Musikern kursiert beispielsweise oft der Tipp, das jeweilige Werk auf CD zu brennen und diese per Einschreiben an sich selbst zu verschicken. Eine solche Vorgehensweise mag im Einzelfall dem Richter genügen, ist aber als Beweis nicht eindeutig genug, um uneingeschränkt empfohlen zu werden.
Unter Musikern kursiert beispielsweise oft der Tipp, das jeweilige Werk auf CD zu brennen und diese per Einschreiben an sich selbst zu verschicken. Eine solche Vorgehensweise mag im Einzelfall dem Richter genügen, ist aber als Beweis nicht eindeutig genug, um uneingeschränkt empfohlen zu werden.
Auf der sicheren Seite ist man mit der notariellen oder anwaltlichen Prioritätsfeststellung.
Das jeweilige Werk wird dabei beim Notar oder Anwalt hinterlegt, man bekommt eine
Urkunde über den zeitpunkt der Hinterlegung und kann mit der Hinterlegung und der Urkunde
vor einem Gericht später eindeutig zumindest den Zeitpunkt beweisen, zu dem das Werk existiert hat und hinterlegt worden ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung sollte man damit beginnen, das Werk Dritten zugänglich zu machen. Vor Gericht müsste die Gegenseite
nun beweisen, dass sie das Werk bereits vor dem Zeitpunkt seiner Hinterlegung geschaffen ahtte - was schwierig wird und eines ebenso eindeutigen Beweises bedürfen würden wie dem der Prioritätsfeststellung.
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