CD
Produktion
Preise
DVD
Produktion
Preise
Bedruckte
CD
Rohlinge
Bedruckte
DVD
Rohlinge

GEMA kurz erklärt

Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Auftrag Ihrer Mitglieder deren geistiges Eigentum, das Urheberrecht an Musikwerken, wirtschaftlich auswertet.

Missverständnis 1: Mit Meldung eines Titels bei der GEMA ist dieser Titel geschützt.

Das ist nur halb richtig. Musikwerke werden bei der GEMA formal mit Titel, Angaben zu den Urhebern usw. registriert. Es werden aber keine Aufnahmes der Stücke hinterlegt. Demjenigen, der sich von einer Werkanmeldung bei der GEMA gleichsam einen Schutz vor einem Plagiat verspricht, ist mit einer Prioritätsfeststellung besser geholfen.

Die Werke der Mitglieder werden von der GEMA in allen Verwertungsformen ausgewertet - sei es die CD Pressung, die Veröffentlichung in Notenform, Airplay im Radio, das Bereithalten im Internet oder ein Konzertauftritt - die GEMA überwacht nach Kräften und bittet den jeweiligen Veranstalter / Herausgeber zur Kasse. Nach Abzug einer nicht gerade zu vernachlässigenden Verwaltungsgebühr werden die Einnahmen der GEMA als Tantiemen an die jeweiligen Urheber weitergeleitet.

Allerdings liegt aus Sicht genau hier der Hase im Pfeffer - die GEMA Gebühren fallen nämlich grundsätzlich immer an. Wenn Sie als GEMA Mitglied also eine CD mit eigenen Liedern herausbringen möchten, können Sie dies tun, die CDs aber nur herstellen lassen, wenn Sie dafür die jeweils fällige GEMA Gebühr entrichten. Zwar ein Großteil dieser Gebühr nach etwa einem Jahr wieder an Sie als Urheber zurück, aber eben nur ein Großteil und nicht alles. Zudem steht Ihnen der Geldbetrag für diese Zeit nicht zur Verfügung. Und verzinst wird er auch nicht.

GEMA Logo

GEMA Mitgliedschaft gilt für alle Werke: sind Sie einmal GEMA Mitglied, müssen Sie alle Titel, die Sie komponieren, bei der GEMA registrieren, wodurch deren Verwendung dann immer auch mit Kosten verbunden ist. Sie haben die Möglichkeit, eines Ihrer Stücke bei einem Sampler unterzubringen, der Herausgeber des Samplers möchte aber nur gemafreie Stücke veröffentlichen (für die er keine GEMA Gebühr bezahlen muss). Sie wären einverstanden, auf die GEMA Tantiemen zu verzichten - die GEMA aber nicht. Sie sollten sich also gut überlegen, wie sinnvoll eine GEMA Mitgliedschaft für Sie ist. Gehen Sie davon aus, dass Ihre Titel oft in größeren Radiosender gespielt und von anderen Künstern gecovert werden, veröffentlichen Sie nicht selbst oder über ein Label, geben Sie sehr viele Konzerte in verschiedenen Regionen - dann lohnt die GEMA Mitgliedschaft. Sonst eher nicht, zumal die Mitgliedschaft auch nicht umsonst ist.

Missverständnis 2: CD Produktion von gemafreier Musik

Sie wissen genau, dass die Musik, die Sie auf CD veröffentlichen wollen, gemafrei ist. Weil Sie sie selbst geschrieben haben und kein GEMA Mitglied sind. Weil es sehr alte Lieder sind, deren Verfasser schon seit über 70 Jahren das Zeitliche gesegnet hat und die demnach urheberrechtsfrei sind. Und deshalb gehen Sie davon aus, dass eine Freistellung nicht erforderlich ist. Falsch! Eine Freistellung ist IMMER zu beantragen - man spricht vom sogenannten GEMA Vorbehalt, der das Beweisprinzip zu Ihren Ungunsten umkehrt. Nicht die GEMA muss beweisen, dass die CD gemapflichtige (und damit gebührenpflichtige) Titel enthält, sondern der Herausgeber muss dies tun. Übrigens unabhängig davon, wie Sie die CD herstellen - ob Pressung oder Kleinserie spielt keine Rolle, die GEMA Freistellung zu beantragen ist immer obligatorisch!

Der Vorgang ist allerdings auch nicht sonderlich kompliziert. Sie füllen ein Formblatt aus, wo Sie im Wesentlichen Titel und Verfasser eintragen. Die GEMA prüft dann, ob diese zu ihrem Repertoire oder dem einer Partnergesellschaft gehören. Ist das der Fall, wird eine Gebühr fällig. Ist das nicht der Fall, wird keine Gebühr fällig - nicht einmal eine Bearbeitungsgebühr.

Missverständnis 3: Ich will aber kein GEMA Mitglied werden!

Viele Musiker sträuben sich bei einer CD Produktion auch deshalb davor, sich um die Freistellung zu kümmern, weil Sie keine GEMA Mitglieder werden wollen. Dem liegt allerdings zumeist ein Missverständnis zugrunde. Mit der Beantragung der Freistellung ist weder eine Mitgliedschaft bei der GEMA verbunden, noch werden die Titel, um die es bei der jeweiligen Verüffentlichung geht, dadurch bei der GEMA angemeldet und registriert, so dass sie fortan gemapflichtig wären. Bei der Freistellung wird nur geprüft, ob für eine konkrete Produktion GEMA Gebühren fällig werden oder nicht - nicht mehr, nicht weniger!

Eigentlich nicht so kompliziert, die Sache mit der GEMA. Aber wie so oft stekct der Teufel im Detail. Wenn Sie Fragen zur GEMA haben, melden Sie sich einfach bei uns unter info@duplinews.de, wir helfen Ihnen gerne!